Dienstag, 24. Juli 2018

Plicht zur Anzeige von Verdunstungskühlanlagen nach 42. BImSchV bis 19.08.2018

Am 20.08.2017 trat die 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) in Kraft, welche Betreibern von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern neue Pflichten auferlegt. Hierzu gehören u.a. die regelmäßige betriebsinterne Prüfung des Nutzwassers, die regelmäßige Laboruntersuchung des Nutzwassers, das Führen eines Betriebstagebuches, die Pflicht zur Anzeige der Anlage bei der zuständigen Behörde ab 19.07.2018, die regelmäßige Prüfung der Anlagen durch öffentlich bestellte Sachverständige oder Inspektionsstellen des Typs A sowie weitergehende Maßnahmen bei Anstieg oder Überschreiten der Prüf- und Maßnahmewerte.

Seit dem 19.07.2018 gilt nun die Anzeigepflicht nach § 13 für neue und bestehende Anlagen. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren dienen, als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen. Die Betreiber solcher Systeme haben nun einen Monat (also bis zum 19.08.2018) Zeit, ihre Geräte anzuzeigen. Unter www.kavka.bund.de ist die bundeseinheitliche Software „KaVKA“ ("Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV") freigeschaltet. Dort müssen die Betreiber ihre Anlagen selbstständig direkt in das elektronische System eingeben. Durch ein abgesichertes Zugangsverfahren ist gewährleistet, dass nur die Anlagenbetreiber und die zuständige Behörde auf die erhobenen Daten zugreifen können. Vor dem 19.07.2018 getätigte Angaben sind ungültig!

Entwurf zur DIN SPEC 15240 jetzt verfügbar

Am 20.07.2018 wurde der Entwurf zur DIN SPEC 15240 - Energetische Bewertung von Gebäuden - Lüftung von Gebäuden - Energetische Inspektion von Klimaanlagen im Normen-Enturfs-Portal des DIN veröffentlicht. Unter der Webseite https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung kann der Normenentwurf nach Registrierung eingesehen und kommentiert werden. Die Arbeitsgruppe freut sich über konstruktive Anmerkungen.

Gegenüber DIN SPEC 15240:2013-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen
a) Aktualisierung der Verweisungen auf Normen und andere Dokumente;
b) Detaillierung der Anforderungen an die Durchführung einer Energetischen Inspektion; c) Fachliche und redaktionelle Überarbeitung der gesamten Vornorm;
d) Aufnahme neuer informativer Anhänge zur Über- und Unterdimensionierung von Kälteerzeugungsanlagen, Gliederung von Inspektionsberichten und Lage von Messstellen.
[Quelle www.din.de]: 

Der  nationale  Anhang der  DIN EN 16798-17  verweist  insbesondere  auf  diese  DIN SPEC 15240  zur Umsetzung  der  Energetischen  Inspektion.  Sie  ist  damit  geeignet,  die  Anforderungen  der  Energetischen Inspektion unter Beachtung des geltenden Energiesparrechtes in Deutschland zu erfüllen.
[Quelle: E DIN SPEC 15240:2018-08]