Donnerstag, 4. Juni 2015

Praxisproblem - Ermittlung der elektrischen Wirkleistung von Ventilatoren

Für die korrekte Durchführung der energetischen Inspektion ist es unerlässlich die Stromaufnahme der Motoren zu messen, welche die Zu- und Abluftventilatoren einer RLT-Anlage antreiben. Die Energieeinsparverordnung 2014 schreibt in § 12 Abs.5 vor, dass nur fachkundige Personen,  mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, bzw. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in 
a)   den  Fachrichtungen  Maschinenbau,  Elektrotechnik,  Verfahrenstechnik,  Bauingenieurwesen oder 
b)   einer  anderen  technischen  Fachrichtung  mit  einem  Ausbildungsschwerpunkt  bei  der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen eine energetische Inspektion vornehmen dürfen. Für die Durchführung der in der DIN SPEC 15240 definierten Ermittlung der elektrischen Wirkleistung der Ventilatoren ist jedoch eine Befähigung als Elektrofachkraft notwendig. Diese besitzen von Haus aus nur Meister, Techniker, Ingenieure der Elektrotechnik. Viele andere der in der EnEV genannten Personenkreie besitzen diese Qualifikation nicht. Insofern keine Probleme bei der Durchführung der Messung an den Anlagen entstehen, wird das auch unproblematisch bleiben. Sollten jedoch Probleme entstehen, werden der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer der energetischen Inspektion zur Rechenschaft gezogen.

Dienstag, 2. Juni 2015

Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)



Im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU hat die Europäische Union eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um das übergeordnete Ziel einer signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz zu erreichen. Einer der Kernpunkte der Richtlinie ist die Durchführung von Energieaudits, von der alle nicht kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) betroffen sind.

In Deutschland wurde die Vorgabe der Europäischen Union durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass alle betroffenen Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen und dieses periodisch in einem Abstand von vier Jahren wiederholen müssen. Von dem Energieaudit freigestellt sind neben KMU auch Unternehmen, die bereits über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne von EMAS verfügen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in Deutschland dafür zuständig, Unternehmen stichprobenartig auf die Durchführung der Audits zu überprüfen. Darüber hinaus stellt die BAFA eine Liste mit allen Personen, die zur Durchführung von Energieaudits gemäß EDL-G berechtigt sind, zur Verfügung.

Die Anforderungen an ein Energieaudit werden in der Norm DIN EN 16247-1 festgehalten. Diese sieht vor, dass Unternehmen im Rahmen des Audits eine qualifizierte Analyse des Energieverbrauchs sowie eine Potenzialanalyse für Effizienzverbesserungen durchzuführen haben. Im Zusammenhang mit Effizienzverbesserungen für Unternehmen spielt auch die Gebäudeenergietechnik beziehungsweise das Thema Energieeffizientes Bauen und Sanieren eine große Rolle. 

Weitere Hinweise rund um das Thema Energieeffizienz und Ressorcenschonung, welche durchaus auch für Nichtwohngebäude praktikabel sind,  finden Sie auch im kostenlosen Ratgeber "Energieeffizientes Bauen und Sanieren".

Freitag, 22. Mai 2015

Energieaudits nach EDL-G kommen in Schwung

Das Thema Energieaudits nach EDL-G und deren Durchführung anhand der DIN EN 16247 ist in der betroffenen Branche von nicht-KMU's in aller Munde. Täglich werden dazu in Online-Magazines und Blogs neue Artikel veröffentlicht. Auch das BAFA veröffentlichte am 13.Mai 2015 ein entsprechendes Merkblatt, quasi als Übersetzung der bekannten Normen. Hier der Link dazu: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf. Auch das Ingenieurbüro TGA-Effizienz führt Energieaudits durch und ist in der BAFA-Anbieterliste zu finden. 20% der zu auditierenden Unternehmen sollen über ein Stichprobenverfahren von der BAFA angeschrieben werden und der Nachweis nach einem Energieaudit eingefordert werden. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Forderungen drohen, wie bei der versäumten energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV, Bußgelder bis zu 50.000 EUR!!

Sonntag, 17. Mai 2015

Broschüre zur energetischen Inspektion der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Unter dem Link http://www.bayika.de/de/listeneintragung/inspektion_klimaanlagen.php hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine Broschüre veröffentlicht, die neben Empfehlungen zur Wahl der fachkundigen Inspektoren unter anderem die von der Prüfpflicht der EnEV betroffenen Anlagen, etwaige Nachrüstpflichten, die zu berücksichtigenden Prüffristen und der Umfang der Prüfungen aufgezeigt werden.

Die Definition der prüffpflichtigen Anlegen entscheidet sich hier jedoch mit den in der DIN SPEC 15240 genannten Anlagen und klammert Anlagan mit adiabater Kühlung, Kühlung durch geothermische Quellen und Anlagen mit freier Kühlung aus. TGA-Effizienz hat daher bei der Ingenieurkammer um eine Stellungsnahme gebeten.

Dienstag, 10. Februar 2015

Aus der Praxis für die Praxis - Fachartikel über die energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen

Die CCI-Dialog, Fachzeitschrift aus der LüKK-Branche, hat heute meinen Fachartikel über praktische Erfahrungen bei der Durchführung einer Reihe von energetischen Inspektionen an Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden veröffentlicht. Hier ist der Link dazu: https://cci-dialog.de/wissensportal/technikwissen/gebaeude_planen_betreiben_bewerten/planen_betreiben/energetische_inspektion_aus_der_praxis_fuer_die_praxis.html

Donnerstag, 29. Januar 2015

enertec Leipzig: Bauaufsichtsbehörde in Sachsen stellt Kontrollsystem für EnEV vor

Auf dem am 28.01.2015 auf der Leipziger Messe enertec stattgefundenen Forum der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH zum Thema  "Energieeffiziente Nichtwohngebäude (gesetzliche Grundlagen und Vorschriften) referierte u.a. ein Vertreter des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) - Referat 53, Bautechnik und Bauordnungsrecht über die Umsetzung des in der EnEV vorgeschriebenen Systems zur Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten für die energetische Inspektion von Klimaanlagen. Demnach wurde bereits eine konkrete Struktur vorgestellt, wie das Kontrollsystem bei der sächsischen Bauaufsichtsbehörde aussehen soll.

Verknüpfung von zwei Kontrollstellen zur Registrierung und Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

Man darf also annehmen, dass in absehbarer Zeit erste Kontrollen durchgeführt werden.Wieder ein Grund mehr als Betreiber entsprechender Klimaanlagen die Inspektionspflicht nach §12 EnEV nicht außer Acht zu lassen!

Dienstag, 27. Januar 2015

Anzahl der energetischen Inspektionen bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück

Wie die cci Zeitung in Ihrer aktuellen Ausgabe 01/2015 mitteilt, wurde das DIBt nach der Anzahl der bereits registrierten Inspektionsberichte angefragt. Als Ergebnis erfuhr die cci Zeitung von 600 bereits registrierten Berichten im Zeitraum von Mai - November 2014. Dies liegt deutlich hinter den Erwartungen der Fachleute zurück, bestätigt aber, dass die Inspektionen von Kälte- und RLT-Anlagen immer noch nicht bei den Betreibern konsequent umgesetzt werden. TGA-Effizienz hat mit fast 30 durchgeführten Inspektionen in dem o.g. Zeitraum somit bereits einen Marktanteil von 5% erreicht.