Am 20.08.2017 trat die 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung
(BImSchV) in Kraft, welche Betreibern von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen
oder Nassabscheidern neue Pflichten auferlegt. Hierzu gehören u.a. die
regelmäßige betriebsinterne Prüfung des Nutzwassers, die regelmäßige
Laboruntersuchung des Nutzwassers, das Führen eines Betriebstagebuches, die
Pflicht zur Anzeige der Anlage bei der zuständigen Behörde ab 19.07.2018, die regelmäßige Prüfung der
Anlagen durch öffentlich bestellte Sachverständige oder Inspektionsstellen des
Typs A sowie weitergehende Maßnahmen bei Anstieg oder Überschreiten der Prüf-
und Maßnahmewerte.
Dieser Blog behandelt die Themen Energieeffizienz und Energiemanagement vor allem aber die energetische Inspektion nach §12 EnEV von Klimaanlagen aber auch das Thema Energieaudits nach EDL-G und DIN EN 16247. Hier sollen aktuelle Entwicklungen und Trends, wie auch gesetzliche Anforderungen dargestellt und diskutiert werden.
Dienstag, 24. Juli 2018
Plicht zur Anzeige von Verdunstungskühlanlagen nach 42. BImSchV bis 19.08.2018
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