Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf des "Gesetzes zur
Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme-
und Kälteerzeugung in Gebäuden" (GEG) wird der aus der EnEV stammende
§12 zur Inspektionspflicht von Klimaanlagen nahezu unverändert mit einem
eigenen Kapitel übernommen. Verschärfend hat ab 01.01.2018, der
geplanten Gültigkeit des neuen Gesetzes, der Anlagenbetreiber von
inspektionspflichtigen Klimaanlagen den Inspektionsbericht der nach
Landesrecht zuständigen Behörde unaufgefordert
vorzulegen. Bisher war dies nur auf Verlangen der Behörde notwendig.
Zusätzlich sollen inspektionspflichtige Klimaanlagen und die Fälligkeit
der Inspektion auch in Energieausweisen als Pflichtangabe aufgeführt
werden.
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