Donnerstag, 2. Februar 2017

EU legt in aktuellem EPBD-Entwurf neue Basis für Energetische Inspektionen von Klimaanlagen sowie Heizungsanlagen fest und weitet die Inspektionspflichten auf Wohngebäude aus

Der am 30.11.2016 veröffentlichte Entwurf zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie 2010/31/EU (EPBD) sieht einige Änderungen in Bezug auf die Energetische Inspektion von Klimaanlagen und Heizungsanlagen vor. So soll nach Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten eine Inspektionspflicht für Klima- und Heizungsanlagen bestehen bleiben, insofern Nichtwohngebäude einen jährlichen Primärenergiebedarf von 250 MWh überschreiten. Für Wohngebäude soll eine Energetische Inspektion verpflichtend werden, sobald die kumulierte Nennleistung gebäudetechnischer Klima- bzw. Heizungsanlagen mehr als 100 kW beträgt.

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