Der am 30.11.2016 veröffentlichte Entwurf zur Überarbeitung der
Energieeffizienzrichtlinie 2010/31/EU (EPBD) sieht einige Änderungen in
Bezug auf die Energetische Inspektion von Klimaanlagen und
Heizungsanlagen vor. So soll nach Umsetzung der Richtlinie in den
Mitgliedstaaten eine Inspektionspflicht für Klima- und Heizungsanlagen
bestehen bleiben, insofern Nichtwohngebäude einen jährlichen
Primärenergiebedarf von 250 MWh überschreiten. Für Wohngebäude soll eine
Energetische Inspektion verpflichtend werden, sobald die kumulierte
Nennleistung gebäudetechnischer Klima- bzw. Heizungsanlagen mehr als 100
kW beträgt.
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