Freitag, 7. Februar 2014

neuer Bußgeldkatalog mit Einführung der EnEV ab Mai 2014!

Die neue EnEV bringt einiges an Änderungen mit sich. Jetzt geht es auch den Inspekteuren und den Betreibern von Klimaanlagen an den Kragen, wenn diese nicht nach Vorschrift handeln. So werden z.B. Inspekteure mit bis zu 5.000 EUR Strafe belegt, die Inspektionen- und -berichte nicht wie gefordert ausführen. Aber was heißt hier "wie gefordert"? Für mich bedeutet das nach Stand der Technik und das ist z.B. die DIN SPEC 15240. D.h. alle, in dieser Norm genannten, Anforderungen müssen erfüllt werden. Auch das Nichtbeachten des neuen Registrierungssystems für zu Strafen für den Inspekteur. Betreiber von Anlagen, die fällige Anlagen nicht inspizieren lassen werden mit bis zu 15.000 EUR Bußgeld abgestraft.

Detail zu den Bußgeldern finden Sie z.B. auf www.enev-online.de



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